Quelle: Lufthansa 30.10.06

Neue Handgepäckbestimmungen für alle Flüge, die in Ländern der EU starten sowie für Anschlussflüge ab Europa.

Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab europäischen Flughäfen dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle Inlandsflüge.

Flüssige und gelartige Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:


* Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)

* Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten,
wiederverschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte „Zipper”) mit max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden

* Je ein Beutel pro Person.

* Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.


Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.

Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z. B. auf einem Lufthansa Flug*, erworben wurden und in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. (Gilt nicht für Codeshareflüge.)

Bitte informieren Sie sich unmittelbar vor Abflug über die aktuellen Bestimmungen auf www.lufthansa.com und berücksichtigen Sie diese gesetzlichen Auflagen bereits bei der Reiseplanung**. Wir empfehlen, das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Pünktlichkeit Ihres Fluges.

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* Waren, die an Bord eines in der EU registrierten Flugzeugs gekauft werden, können im versiegelten Beutel auf dem Anschlussflug ab einem europäischen Flughafen im Handgepäck transportiert werden.

** Lufthansa übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die der Fluggast nicht im Handgepäck mitführen darf. Für Gegenstände, die mit dem aufgegebenen Gepäck transportiert werden, gelten die üblichen Haftungsbestimmungen.
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Quelle: TRAVELONE Magazin 05.10.06

TIPP DES TAGES
Das darf im Handgepäck mitfliegen

Nach wie vor herrscht Verwirrung darüber, was Passagiere bei USA-Flügen - und von November an auch bei Flügen innerhalb der EU - im Handgepäck mitnehmen dürfen. Grundsätzlich sind Flüssigkeiten in kleinen Mengen erlaubt. Zugelassen sind Behälter bis 100 Milliliter. Größere Behältnisse werden an der Sicherheitskontrolle entsorgt, auch wenn sie nur teilweise befüllt sind. Die Behälter müssen in einem durchsichtigen und verschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Der Frankfurter Flughafen empfiehlt Gefrierbeutel mit Zip-Verschluss. Das Verschließen mit Gummiband ist nicht erlaubt.

Jeder Passagier darf nur einen Beutel mitnehmen. An der Kontrollstelle muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden. Der Beutel kann eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Keine Einschränkungen gibt es bei persönlich verschriebenen Medikamenten sowie bei medizinischen Flüssigkeiten und Babynahrung, sofern sie während des Fluges benötigt werden. Auch Flüssigkeiten aus dem Duty-Free-Shop dürfen ins Handgepäck, sofern sie erst nach der zweiten Sicherheitskontrolle gekauft oder erst beim Einsteigen ins Flugzeug ausgehändigt wurden.


Quelle: TRAVELONE Magazin 15.08.06
WELT
Britische Flughäfen erlauben wieder Handgepäck

Heute dürfte sich die Lage auf dem Flughafen London Heathrow allmählich entspannen. Denn die britische Regierung hat gestern die strikten Regeln für die Mitnahme von Handgepäck gelockert. Damit dürfen Passagiere wieder elektronische Geräte wie Laptops, Handys, DVD- und MP3-Player mit in die Kabine nehmen. Kosmetische Artikel, Flüssigkeiten und Getränke dagegen sind tabu. Eine Ausnahme bilden lediglich verschriebene Medikamente in flüssiger Form und flüssige Babynahrung. (s. unten)

Gestern mussten die Airlines auf Anordnung der Heathrow-Betreibergesellschaft 20 Prozent der Kapazitäten ab London streichen. Für heute schließen die Fluggesellschaften trotz gelockerter Sicherheitsvorschriften Verspätungen und Flugausfälle nicht aus.

Info-Hotline der Lufthansa: 01805/8384267
Infos für Passagiere von British Airways:
http://www.britishairways.com


Quelle: Condor 10.08.06


Aktuelle Sicherheitsmaßnahmen für Flüge von/nach USA

Auf Grund der aktuellen Vorkomnisse in Großbritannien hat das TSA (Luftfahrtbundesamt der USA) die Sicherheitsmaßnahmen für Reisende von/nach USA extrem erhöht.

Folgende Zusatzmaßnahmen wurden erlassen:

* Passagiere dürfen bis auf weiteres keinerlei Flüssigkeiten und Gels z.B. Getränke, Sonnenmilch, Shampoo, Kontaktlinsenflüssigkeit, etc.) im Handgepäck transportieren.
* Ausnahme: Babynahrung, Insulin sowie andere flüssige Medikamente für die dann allerdings ein Rezept/Attest, namentlich auf den Passagier ausgestellt (übereinstimmend mit dem im Ticket eingetragenen Namen) vorgelegt werden muss.
* An den Kontrollstellen am Flughafen ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen, da zusätzlich zu den Kontrollen der o.gen. Massnahmen auch die Schuhe jedes einzelnen Gastes kontrolliert werden.

Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.


Quelle: DPE/Nürnberger Nachrichten 10.08.06

Hintergrund: Handgepäcksregeln im britischen Flugverkehr
Terroralarm in Großbritannien

Hamburg (dpa) - Fluggäste, deren Reise in einem britischen Flughafen beginnt, dürfen von sofort an kein Handgepäck mit an Bord nehmen. Das haben die britischen Sicherheitsbehörden angeordnet. Die Regelung gilt auch für Transferpassagiere, die in einem britischen Flughafen umsteigen.

Sämtliches Handgepäck muss aufgegeben werden. Die Fluggesellschaft Air Berlin hat eine Liste der wenigen Gegenstände veröffentlicht, die noch ins Flugzeug mitgenommen werden dürfen. Erlaubt ist demnach ein einziger - möglichst transparenter - Plastikbeutel. Nur darin - und nicht in Kleidungstaschen - dürfen folgende Gegenstände mitgeführt werden:

-
Brieftaschen und Geldbörsen in Taschenformat, samt Inhalt (z.B. Geld, Kreditkarten, Ausweise usw.)

- Reiseunterlagen, die für die Reise unbedingt erforderlich sind (z.B. Reisepässe und Tickets)

- Rezeptpflichtige Arzneimittel und medizinische Artikel ­ ausreichend und unerlässlich für den Flug (z.B. Bedarf für Diabetiker), außer in flüssiger Form, sofern diese nicht bescheinigt sind.

- Brillen und Sonnenbrillen, ohne Etui

- Kontaktlinsenhalter
, ohne Flaschen mit Kontaktlinsen-Lösung

- Für Fluggäste, die mit Kleinkindern reisen: Babykost, Milch (der Inhalt jeder Flasche ist von dem das Kleinkind begleitenden Fluggast zu probieren) und Sanitärartikel - ausreichend und unerlässlich für den Flug (Windeln, Pflegetücher, Cremes und Windel-Entsorgungsbeutel)

- Sanitärartikel für Damen ­ ausreichend und unerlässlich für den Flug, sofern nicht kartoniert (z.B. Tampons, Binden und Pflegetücher)

- Papiertaschentücher (nicht kartoniert) und/oder Stofftaschentücher

- Schlüssel - aber keine elektrischen Schlüsselanhänger

- Alle Fluggäste werden durchsucht, und ihre Schuhe und alle mitgeführten Gegenstände werden geröntgt.

- Kinderwagen und Gehhilfsmittel werden geröntgt, und nur die vom Flughafen gestellten Rollstühle dürfen die Sicherheitskontrolle passieren.
10.08.2006 13:08 MEZ

Ergänzung der Nürnberger Nachrichten vom 11.08.06:
Alle anderen Gegenstände müssen in Koffern untergebracht und aufgegeben werden. British Airways wies darauf hin, dass keine elektrisch oder mit Betterie betriebenen Gegenstände in der Kabine mitgenommen werden dürfen, also keine Laptops, Mobiltelefone, MP3-Player oder Fernbedienungen. (dpa/AP)


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