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US BIKE TRAVEL

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AGB´s PDF  | Drucken |  E-Mail

Reisebedingungen von US BIKE TRAVEL (hier kurz USBT genannt) für Motorradtouren und Special Cars Tours (HOLICAR).

Die Reisebedingungen ergänzen die § 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.

Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtungen Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung, entweder per Email im PDF-Format oder auf Ihren ausdrücklichen Wunsch per Post an die von Ihnen angegebene Anschrift. Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck erhalten, senden wir die Bestätigung schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort steht sie zu Ihrer Verfügung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor. Vermittelt USBT Reisen aus dem Angebot anderer, in der Reiseausschreibung namentlich genannter Veranstalter, so richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen dieses Veranstalters. Bitte informieren Sie uns vor Buchung, wenn Ihnen dessen Vertragsbedingungen nicht bekannt sind, sie werden Ihnen dann umgehend zugesandt. Reisevermittler (z.B. Reisebüros mit USBT-Agenturvertrag) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht von USBT bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von USBT hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen die nicht von USBT herausgegeben werden, sind für USBT und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von USBT gemacht wurden. Haben Sie Ihre Reise über ein Reisebüro gebucht, kann die Korrespondenz mit USBT über das Reisebüro erfolgen.

2. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung von 20% gefordert werden zzgl. evtl.  Versicherungsprämien. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffern 8b) oder 8c) genannten Gründen abgesagt werden kann. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

Sie können Ihre Zahlungen wie folgt abwickeln:

a) Rechnung/Überweisung: Bitte beachten Sie die auf der Rechnung genannten Fälligkeiten der An- und Restzahlung und geben Sie die Rechnungsnummer an, ohne die die Zahlung nicht zugeordnet werden kann.

b) Kreditkarte: Sie können Ihre USBT-Reise gerne mit Kreditkarte (VISA, MasterCard oder American Express) gegen ein anteiliges Entgelt von 1,1% (bei VISA/MasterCard) und 1,9% (bei American Express) des Gesamtreisepreises bezahlen. Der Anzahlungsbetrag von 20% des Reisepreises wird sofort nach Vertragsabschluss und Rechnungsversand von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Etwa 28 Tage vor Reiseantritt erfolgt die Abbuchung des Restbetrages von Ihrer Kreditkarte. In der Schweiz können Sie Ihre USBT-Reise nur mit VISA und MasterCard bezahlen.

3. Reiseprogramm und Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise informieren werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Leistungs-/Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich über Ihre Buchungsstelle in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.2. Preiserhöhung

Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu Ändern:

4.2.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen; b) Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir dann von Ihnen verlangen.

4.2.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.

4.2.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung nach Ziffer 4.2.1 bis 4.2.3. ist nur dann zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von uns über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1. Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei USBT. Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweisgründen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter der Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendungen der Reiseleitung pauschaliert: Diese pauschalierten Rücktrittskosten für Motorradtouren betragen pro angemeldeten Teilnehmer: jeweils prozentualer Anteil des Gesamtreisepreises:

US BIKE TRAVEL & HOLICAR

- bis 91. Tag vor Reisebeginn 20 %
- vom 90. bis 61. Tag vor Reisebeginn 40%
- vom 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn 75%
- vom 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn 85%
- ab dem 14. Tag des Reiseantritts oder bei
- Nichtantritt der Reise 90%.

Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von uns in der o.g. Pauschale ausgewiesenen Kosten. USBT behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist USBT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche konkret berechneten Stornokosten bei Gruppenreisen bereits bei einem Rücktritt der sehr frühzeitig und unmittelbar nach dem Vertragsabschluss erfolgt, zu 100% berechnet werden.

5.2 Umbuchung

Umbuchungen von Terminen und Reisezielen sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (gemäß Ziffer 5.1) mit nachfolgender Neuanmeldung möglich.

5.3 Ersatzteilnehmer

Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anforderungen - insbesondere auch in den jeweiligen Zielländern - entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5.4 Schriftform

Wir empfehlen Ihnen, Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen, in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen, schriftlich zu erklären.

6. Reiseversicherungen

Wenn Sie von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Mehrkostenversicherung. Ebenfalls empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, da bei einem Krankenrücktransport erhebliche Kosten entstehen können. Bitte setzen Sie sich mit uns bzw. mit Ihrer Buchungsstelle in Verbindung.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

b) bis vier Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wir werden Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie sofort davon unterrichten.

c) Um eine Absage der Tour zu vermeiden, wenn es für USBT kalkulatorisch vertretbar ist, kann die Tour alternativ auch mit nur einem Guide mit Begleitfahrzeug durchgeführt werden.

9. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

10. Haftung des Reiseveranstalters

10.1 Eigene Leistungen

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  • die gewissenhafte Reisevorbereitung;
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
  • die Richtigkeit der Beschreibung aller in unseren Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen abgegeben worden und Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind.;
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

 

10.2 Erfüllungsgehilfen

 

Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung beauftragten Personen.

10.3 Fremdleistungen

Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und im Prospekt bzw. in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (z.B. Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Kongresse).

11. Gewährleistung

11.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dann bitte zunächst an unseren örtlichen Vertreter (siehe Reiseunterlagen); ist an Ort und Stelle niemand vorhanden oder erreichbar, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 09195-8760 zu den üblichen Geschäftszeiten. Oder schicken Sie uns ein Telegramm, Fax oder Email. Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Unterlagen genannte Reisenummer, das Reiseziel und die Reisedaten an. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von USBT nicht bevollmächtigt, ohne Rücksprache mit USBT Mängel zu beseitigen oder Ansprüche gegen USBT anzuerkennen.

11.2 Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

11.3 Kündigung des Vertrages

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie dies verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig in Schriftform - kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.

11.4 Schadenersatz

Bei vorliegen eines Mangels können Sie unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.

13. Beschränkung der Haftung

13.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder

2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

13.2 Deliktische Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Sachschäden auf EUR 4.100,- beschränkt je Kunde und Reise. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe ist die Haftung auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

13.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Ein Schadenersatzanspruch ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in zwei Jahren.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des am Ende der Reisebedingungen genannten Veranstalters.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Veranstalter:

US BIKE TRAVEL®
Inh. Georgios Kefalas
Hauptstrasse 28
D-91341 Röttenbach/Germany

Tel: +49 (0) 9195 – 8760
Fax: +49 (0) 9195 - 4943

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Stand: August 2011